Ihre Stadtwerke-Abrechnung - Seite 2

"Zeitraum:"
Die Zeitspanne dieses Abrechnungszeitraumes.
"Zählerstand:"
Hier finden Sie die aktuellen Zählerstände des letzten Verbrauchszeitraums.
"Arbeitspreis:"
Der Arbeitspreis ist das Entgeld für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) bei Strom und Gas sowie für jeden abgenommenen m³ bei Wasser und Abwasser. Im Arbeitspreis ist die vom Staat erhobene Stromsteuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh bzw. Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh enthalten.
"Grundpreis:"
Er deckt die Kosten für die Bereitstellung/Nutzung des Zählers sowie für Messung, Abrechnung und Inkasso.
"Differenz:"
Die Differenz ist der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Zählerstand.
"Menge:"
Der für den Zeitraum anteilige Verbrauch bzw. die Anzahl der Tage.
"Preis:"
Preis pro Verbrauchseinheit (Arbeitspreis) oder Grundpreis/Jahr.
"Nettobetrag:"
Der Verbrauch wird mit dem Preis pro Verbrauchseinheit multipliziert (kWh bei Strom und Gas, m³ bei Wasser und Abwasser). Der Grundpreis wird anteilig für die Tage im Abrechnungszeitraum ermittelt.
"Tarif:"
Der Tarif entsprechend des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages.
"Gesamtverbrauch:"
Hier werden der Gesamt-, und Vorjahresverbrauch der Energiearten angedruckt.
"Steuern/Abgaben"
Durch den Gesetzgeber sind wir verpflichtet, enthaltene Steuern, Abgaben, gesetzliche Umlagen, Netznutzung-, Messstellenbetriebs- und Messdienstleitungsentgelte separat auszuweisen.*
"Steuern/Abgaben"
Durch den Gesetzgeber sind wir verpflichtet, enthaltene Steuern, Abgaben, gesetzliche Umlagen, Netznutzung-, Messstellenbetriebs- und Messdienstleitungsentgelte separat auszuweisen.*
"Multiplikator:"
Abgerechnet wird das Erdgas in kWh, gemessen werden Kubikmeter. Der Multiplikator (Zustandszahl x Brennwert) dient als Umrechnungsfaktor. Er berücksichtigt den spezifischen Brennwert eines Kubikmeters Erdgas, damit der Kunde nur die Wärmemenge bezahlt, die er auch erhalten hat.
"Nennwärmebelastung:"
Hier handelt es sich um die Energie, die dem Heizkessel zugeführt wird. Sie ist dem technischen Datenblatt zu entnehmen und wird uns durch Ihren Installateur gemeldet. Sie bildet die Grundlage für die Errechnung des Grundpreises.
"Zählernummer:"
Sie befindet sich auf den Strom-, Gas - oder Wasserzählern und dient zur eindeutigen Identifizierung der Verbrauchsstelle.

*EEG ist die offizielle Abkürzung für Erneuerbare Energien Gesetz. Mit dieser in Deutschland erhobenen „Zulage“ auf den Strompreis wird die sonst nicht wirtschaftliche Stromerzeugung z.B. aus Windkraft- oder Biogasanlagen sowie Solarkollektoren durch die Stromkunden subventioniert. Die EEG-Umlage beträgt im Jahr 2011 3,53 Cent/kWh.

*KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Mit dieser, ebenfalls vom Gesetzgeber erlassenen  „Abgabe“ , soll die  Nutzung der gleichzeitigen Energie- (Kraft) und Wärmeerzeugung finanziert werden.

*Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Nutzung des stadteigenen Grund und Bodens, in dem Leitungen für die Energie-   und Wasserversorgung verlegt sind.