Ihre Stadtwerke-Abrechnung - Seite 1
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Rechnung wollen wir so verständlich wie möglich gestalten. Die Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen macht dies nicht immer leicht. Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend einige Erklärungen für Sie zusammengestellt.
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.
Bitte bei Rückfragen immer angeben.
Dies ist die Gesamtübersicht Ihrer Verbräuche im Rechnungszeitraum in Munster für Strom, Gas, Wasser, Abwasser in Bispingen für Gas, Wasser und Abwasser. Abzüglich Ihrer bereits geleisteten Zahlungen ergibt sich ein zu zahlender Restbetrag bzw. ein Guthaben für diesen Abrechnungszeitraum.
Rechnerisch ergibt sich bei einem Guthaben immer ein Minus-Zeichen vor dem Betrag.
Erklärung nur für Kunden mit Regenwasserkanalanschluss:
Der auf der Rechnung unter Abwasser ausgeworfene Verbrauch stellt lediglich einen nicht abrechnungsrelevanten Summenwert dar. Die tatsächlichen Verbräuche/Berechnungsgrundlagen entnehmen Sie bitte der Anlage zur Rechnung
Die Übersicht enthält Ihre Abschlagsbeträge sowie die Fälligkeiten für die nächsten 11 Monate.
*EEG ist die offizielle Abkürzung für Erneuerbare Energien Gesetz. Mit dieser in Deutschland erhobenen „Zulage“ auf den Strompreis wird die sonst nicht wirtschaftliche Stromerzeugung z.B. aus Windkraft- oder Biogasanlagen sowie Solarkollektoren durch die Stromkunden subventioniert. Die EEG-Umlage beträgt im Jahr 2011 3,53 Cent/kWh.
*KWKG steht für Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Mit dieser, ebenfalls vom Gesetzgeber erlassenen „Abgabe“ , soll die Nutzung der gleichzeitigen Energie- (Kraft) und Wärmeerzeugung finanziert werden.
*Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Nutzung des stadteigenen Grund und Bodens, in dem Leitungen für die Energie- und Wasserversorgung verlegt sind.
